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VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung trotz möglicherweise fehlerhafter Begründung Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.02.2014 - M 11 K 12.5786
- VG München, 30.04.2014 - M 1 ZB 14.674
- VGH Bayern, 30.04.2014 - 1 ZB 14.674
- VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
- VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris). - VGH Bayern, 30.04.2014 - 1 ZB 14.674
Beseitigungsanordnung; "Kleingartenanlage"; Zweckbestimmung baulicher Anlagen; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
Die nach § 152a VwGO statthafte und zulässige Anhörungsrüge gegen den unanfechtbaren Beschluss vom 30. April 2014 (Az. 1 ZB 14.674) bleibt ohne Erfolg, weil der Senat den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO). - VGH Bayern, 12.04.2010 - 1 ZB 09.571
Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
Die Kläger haben auch nicht ansatzweise dargelegt, dass es nach den zitierten Beschlüssen des Senats vom 12. April 2010 (Az. 1 ZB 09.571) bzw. 6. September 2011 (Az. 1 ZB 10.978) eine wesentliche "Fortentwicklung" gegeben habe, die von der Beklagten zumindest dauerhaft geduldet wird. - VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255
Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris). - VGH Bayern, 06.09.2011 - 1 ZB 10.978
Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Bebauungszusammenhang; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
Die Kläger haben auch nicht ansatzweise dargelegt, dass es nach den zitierten Beschlüssen des Senats vom 12. April 2010 (Az. 1 ZB 09.571) bzw. 6. September 2011 (Az. 1 ZB 10.978) eine wesentliche "Fortentwicklung" gegeben habe, die von der Beklagten zumindest dauerhaft geduldet wird.
- VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung
den Beschluss vom 1. Juli 2014 Az. 1 ZB 14.1133, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anhörungsrüge der Beschwerdeführer gegen den Beschluss vom 30. April 2014 zurückgewiesen hat.