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   VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133   

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https://dejure.org/2014,17183
VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133 (https://dejure.org/2014,17183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133 (https://dejure.org/2014,17183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 1 ZB 14.1133 (https://dejure.org/2014,17183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung trotz möglicherweise fehlerhafter Begründung Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 1 ZB 14.674

    Beseitigungsanordnung; "Kleingartenanlage"; Zweckbestimmung baulicher Anlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
    Die nach § 152a VwGO statthafte und zulässige Anhörungsrüge gegen den unanfechtbaren Beschluss vom 30. April 2014 (Az. 1 ZB 14.674) bleibt ohne Erfolg, weil der Senat den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 12.04.2010 - 1 ZB 09.571

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
    Die Kläger haben auch nicht ansatzweise dargelegt, dass es nach den zitierten Beschlüssen des Senats vom 12. April 2010 (Az. 1 ZB 09.571) bzw. 6. September 2011 (Az. 1 ZB 10.978) eine wesentliche "Fortentwicklung" gegeben habe, die von der Beklagten zumindest dauerhaft geduldet wird.
  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255

    Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 1 ZB 10.978

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133
    Die Kläger haben auch nicht ansatzweise dargelegt, dass es nach den zitierten Beschlüssen des Senats vom 12. April 2010 (Az. 1 ZB 09.571) bzw. 6. September 2011 (Az. 1 ZB 10.978) eine wesentliche "Fortentwicklung" gegeben habe, die von der Beklagten zumindest dauerhaft geduldet wird.
  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

    den Beschluss vom 1. Juli 2014 Az. 1 ZB 14.1133, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anhörungsrüge der Beschwerdeführer gegen den Beschluss vom 30. April 2014 zurückgewiesen hat.
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